Nach der ersten Auftaktveranstaltung mit Herrn Gröll am 08.03.2023 haben sich mehrere Personen bereit erklärt, grundsätzlich am Projekt Dorfladen mitarbeiten zu wollen.
Vielen Bürgern ist es noch nicht so richtig klar, wie das Projekt Dorfladen in Mitteleschenbach umgesetzt werden kann. Hierzu wollen wir alle interessierten Bürger zur ersten Arbeitskreissitzung einladen. Hier werden unter anderem folgende Punkte besprochen:
- Besprechung der einzelnen Schritte zur Umsetzung des Projektes „Dorfladen“ in Mitteleschenbach
- Festlegung der Geschäftsordnung für den Arbeitskreis in Mitteleschenbach
- Beantwortung der Fragen aus der Bevölkerung
- Besprechung der wichtigsten Merkmale für die Gründung eines Dorfladens in Mitteleschenbach
Die Veranstaltung beginnt am 27.03.2023 um 19.00 Uhr.
Veranstaltungsort ist die Mönchswaldhalle.
Ihr Erscheinen ist unverbindlich und soll Ihnen die Möglichkeit geben, umfassende Informationen einzuholen. Die erste Sitzung wird auch für Sie eine Grundlage sein, ob und in welchen Bereichen Sie sich in das Projekt „Dorfladen“ einbringen wollen.
Ihre Gemeinde Mitteleschenbach
Sehr geehrter Grundstückseigentümer und Bewohner,
das von der Gemeinde Mitteleschenbach beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab voraussichtlich März 2023 im gesamten Gemeindegebiet Vermessungen bzw. Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch.
Die Vermessungen sind erforderlich, um insbesondere die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge, für die öffentliche Entwässerungseinrichtung zu ermitteln.
Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.
Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer keinerlei Kosten an.
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten, voraussichtlich im Herbst 2023, werden die Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Beiträge für die Entwässerungseinrichtung als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.
Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung erhalten alle Grundstückseigentümer eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen im Beisein der Grundstückseigentümer durchgeführt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen, bzw. die vorliegenden vermessungsamtlichen Daten auf das Beitragsrecht abgestimmt werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses, nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungs- bzw. die Entwässerungseinrichtung ermitteln zu können.
Die Rechtsgrundlage, wonach die Gemeinde – bzw. die im Auftrag handelnden Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen dürfen, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung.
Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Gemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.
Die Vermesser sind bzgl. der herrschenden Corona-Schutzmaßnahmen sensibilisiert. Wir versichern, dass die Vermessungen mittels Lasermessgeräten und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsregeln coronakonform stattfinden können.
Mitteleschenbach, im März 2023
In diesem Jahr findet für die Amtszeit 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen und Schöffinnen statt.
Zur Zeit werden daher in allen Kommunen Bayern Vorschlagslisten erarbeitet, die der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen und aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenauswahlschluss die endgültige Auswahl erfolgen wird. Die Vorschlagsliste soll dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Sie können sich daher bis
31. März 2023
für dieses Amt bewerben oder eine andere geeignete Person vorschlagen. Für die Bewerbung bzw. Vorschlag sind einheitliche Bewerbungsformulare des Landgerichts zu verwenden. Diese können in der Gemeindeverwaltung entweder telefonisch 09871/501 oder per Mail gemeinde@mitteleschenbach.de angefordert werden. Auch ist eine persönliche Vorsprache möglich.
Wir benötigen folgende Angaben:
Bußinger
1. Bürgermeister
In der Oktobersitzung wurde dem Gemeinderat der aktuelle Stand der Planung zur Baumaßnahme, Modernisierung und nötigen Erweiterung der Grundschule, vorgestellt. Die Entwürfe wurden nach den Vorgaben des Raumprogramms der Regierung erstellt und sind mit dieser auch soweit abgesprochen worden. Eine Schwierigkeit stellt dabei die Integration der Vorgaben in das vorhandene Gebäude dar. Nach längeren Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen wurde einer Doppelnutzung der Räumlichkeiten, Schule und Ganztagesbetreuung, zugestimmt. Als nächstes wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, diese wird für die Zuschussanträge benötigt. Da während der Bauzeit, voraussichtlich vom Sommer 2023 bis zum Frühjahr 2026, eine Benützung des Schulgebäudes nicht möglich ist wird für die Dauer der Bauarbeiten der Unterricht in speziellen und dafür geeigneten Containern stattfinden. Als geeigneter Standort hierfür wurde der Festplatz hinter der Mönchswaldhalle ausgewählt. Dieser bietet mehrere Vorteile. Zum einen ist die benötigte Infrastruktur, Strom, Wasser und Kanal vorhanden und zu anderen kann die Mönchswaldhalle mit genutzt werden. Wir hoffen dass die entsprechenden behördlichen Genehmigungen entsprechend erfolgen um zügig mit der Umsetzung beginnen zu können.
Entwurf Grundriss: