Seit 01. Mai 2025 können ausschließlich nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Ein mitgebrachtes Passbild in Papierformat wird nicht mehr akzeptiert.
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann von einem zertifizierten Fotografen oder einer zertifizierten Drogeriemarktkette erstellt werden.
Diese Bilder werden seit dem 01.05.2025 über eine Cloud elektronisch bereitgestellt. Sie erhalten hierfür einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vorlegen müssen.
Zusätzlich ist es auch weiterhin möglich, die Passbildaufnahme direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt der VG Wolframs-Eschenbach durchzuführen (Gebühr 6,00 €).
Direktversand von hoheitlichen Dokumenten
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen.
Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Der alte Reisepass/Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht.
Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (RP oder PA) erforderlich.
Ein Direktversandt ist möglich:
• Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr
• Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Direktversand an eine Wunschadresse oder an einem Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
Für nähere Information bzw. Fragen wenden Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt, Tel.: 09875 9755-23 oder 09875 9755-73.
Überprüfung
Personalausweis und Reisepass
Bald ist wieder Urlaubszeit! Deshalb werden alle Bürger und Bürgerinnen gebeten, ihren Personalausweis und/oder Reisepass, auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Auslandsreisen verschiedene Staaten eine Mindestgültigkeit des Ausweisdokuments von 6 Monaten nach Reiseende verlangen.
Der Reisepass/Personalausweis ist persönlich und rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitungszeit für Personalausweise derzeit ca. 2 – 3 Wochen, bei Reisepässen ca. 8 – 10 Wochen betragen kann.
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Hebesätze für die Grundsteuer angepasst. Zur Entscheidungsfindung hatte Kämmerer Stefan Beyerlein eine Liste mit den bisherigen Einnahmen vorbereitet. Leider sind diese Werte nicht einfach vergleichbar da aktuell noch von etwa 10% der Grundstückseigentümer keine Meldung vorliegt und laut Aussage des Finanzamtes davon auszugehen ist, das etwa 15% der veranlagten Grundstücke fehlerhaft sind. Weitere Schwierigkeiten bei dem Vergleich liegen darin dass die gemeindlichen Grundstücke in der neuen Darstellung mit aufgenommen wurden und landwirtschaftliche Anwesen zum Teil aus der Grundsteuer A entnommen wurden und der Grundsteuer B zugeteilt wurden. Trotz all dieser Unsicherheiten ist der Gemeinderat verpflichtet die Hebesätze für das kommende Jahr festzulegen. Nach langer Diskussion wurde der Hebesatz B von 340 auf 220 Prozentpunkte gesenkt und der Hebesatz A von 340 auf 420 Prozentpunkte angehoben. Dies führt nach aktueller Berechnung zu einer minimalen Erhöhung der Einnahmen, allerdings liegen wir damit mit beiden Hebesätzen unter dem Durchschnitt im Landkreis Ansbach. Auf Grund der herrschenden Unsicherheiten ist eine Nachberechnung am Ende des kommenden Jahres aber definitiv erforderlich. Die Auswirkungen auf den Einzelnen können natürlich höchst unterschiedlich sein da die Festlegung des Messbetrages hier ausschlaggebend ist. Diesen legt allerdings nicht die Gemeinde sondern das Finanzamt fest. Falls Sie der Meinung sind das dieser fehlerhaft ist wenden sie sich deshalb bitte an das Finanzamt in Ansbach. Bei grundsätzlichen Fragen dürfen sie sich natürlich gerne in der Verwaltung melden.
Dem Gemeinderat wurde in der Augustsitzung die finanzielle Situation der Entwässerungseinrichtung vorgetragen. Diese weißt ein erhebliches Defizit, im noch laufenden Kalkulationszeitraum, auf. Um diesem Umstand entgegen zu wirken und den Fehlbetrag nicht unkontrolliert ansteigen zu lassen hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Abwassergebühren um 0,50€/m² ab Januar 2025 beschlossen. Diese Maßnahme ist auch deshalb nötig da rechtlich die Entwässerungseinrichtungen einer Kommune kostendeckend betrieben werden müssen.
In der Oktobersitzung wurde dem Gemeinderat der aktuelle Stand der Planung zur Baumaßnahme, Modernisierung und nötigen Erweiterung der Grundschule, vorgestellt. Die Entwürfe wurden nach den Vorgaben des Raumprogramms der Regierung erstellt und sind mit dieser auch soweit abgesprochen worden. Eine Schwierigkeit stellt dabei die Integration der Vorgaben in das vorhandene Gebäude dar. Nach längeren Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen wurde einer Doppelnutzung der Räumlichkeiten, Schule und Ganztagesbetreuung, zugestimmt. Als nächstes wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, diese wird für die Zuschussanträge benötigt. Da während der Bauzeit, voraussichtlich vom Sommer 2023 bis zum Frühjahr 2026, eine Benützung des Schulgebäudes nicht möglich ist wird für die Dauer der Bauarbeiten der Unterricht in speziellen und dafür geeigneten Containern stattfinden. Als geeigneter Standort hierfür wurde der Festplatz hinter der Mönchswaldhalle ausgewählt. Dieser bietet mehrere Vorteile. Zum einen ist die benötigte Infrastruktur, Strom, Wasser und Kanal vorhanden und zu anderen kann die Mönchswaldhalle mit genutzt werden. Wir hoffen dass die entsprechenden behördlichen Genehmigungen entsprechend erfolgen um zügig mit der Umsetzung beginnen zu können.
Entwurf Grundriss: